Corona-Regeln & Hygienekonzept

Allgemeine Corona-Regeln:

DIE HUBERT kann nur erfolgreich stattfinden, wenn alle Beteiligten entsprechende Hygienemaßnahmen zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 einhalten. Alle Aussteller und Besucher der HUBERT sind verpflichtet, sich an die Vorschriften zu halten. Nichteinhaltung kann zum Ausschluss von der Messe DIE HUBERT führen. Security-Personal auf dem albgut wird die Einhaltung aller Maßnahmen vor Ort ständig überprüfen. Auf dem gesamten Ausstellungsgelände dürfen sich zeitgleich maximal 3.000 Besucher aufhalten. Wer 3 G nicht erfüllt und/oder Kontaktdaten nicht (vollständig) angibt, erhält keinen Zutritt zur Messe!


3 G-Regelung
Jede Person, die das Messegelände betritt, wird vor Eintritt in den Kartenverkaufsbereich auf 3 G abgefragt:

a. Geimpfte und Genesene:

  • Nachweise „geimpft“ oder „genesen“ werden geprüft

b. Ungeimpfte:

  • Ausführung eines Antigen-Schnelltests in einem Raum neben dem Kartenverkaufsbereich unter Aufsicht des Betreibers.

Wird der Corona-Schnelltest durch einen Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 der Coronavirus-Testverordnung (Corona-Teststation) durchgeführt, so ist dieser von dem Leistungserbringer vorzunehmen oder zu überwachen.

  • Vorlage (Digital oder Papier) einer aktuell gültigen Testung, nicht älter als 24 Stunden
  • Bei Schülerin oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule reicht die Vorlage eines Schülerausweises.
  • Kinder bis einschließlich fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.

Personen die 3 G nicht erfüllen, erhalten keinen Eintritt zur Messe!

 

Registrierung Besucher*innen und Aussteller*innen
Jede Person, die das Messegelände betritt, wird registriert.

a. Besucher*innen und Aussteller*innen: Kartenvorverkauf - Online, Beleg mit Vor- und Nachname, Anschrift und Telefonnummer, Barcode für den Eintritt zur Ausstellung, Zutritt durch Scan. Beim Verlassen wird ebenfalls durch Scan das Verlassen registriert (Erfassung der Anwesenheitszeit).

b. Besucher*innen, Ehrengäste und Aussteller*innen, die eine Karte an der Tageskasse erwerben bzw. freien Eintritt erhalten:

b.1. Registrierung über Luca-App oder Corona-App

b.2. Manuelles Ausfüllen eines Registrierungsformulars mit Erfassung der Ankunfts- und Verlassenszeit.

Die Registrierungsdaten von a. und b. werden bis 4 Wochen nach der Veranstaltung aufbewahrt, danach vernichtet.
Die Besucher- und Ausstellerdaten werden auf Nachfrage dem Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt.

Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angibt erhält keinen Zutritt zur Messe!

 

Ausstellungshallen:
Es dürfen sich nur so viele Personen zeitgleich in den Innenräumen aufhalten, dass jederzeit der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann. Alle Personen in den geschlossenen Räumen haben Masken zu tragen. Ein entsprechendes Hinweisschild mit der Maskenpflicht wird an den Eingängen angebracht.

Freigelände:
Auf dem Freigelände besteht keine Maskenpflicht, sofern der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann. Ansonsten besteht die Pflicht zum Tragen einer Maske.

Evakuierung des Ausstellungsgeländes im Notfall:
(siehe Evakuierungsplan)

Hauptbühne:
Die Mindestabstände (3qm pro Besucher*innen) an der Hauptbühne müssen eingehalten werden und werden durch Personal überwacht.

 

Allgemeine Hygienemaßnahmen:
Es gelten die Vorgaben der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung) in der jeweils geltenden Fassung: Personen die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder Personen die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen aufweisen, haben keinen Zutritt zur Ausstellung und werden gebeten zu Hause zu bleiben. Auf die Situation mit Hochrisikogruppen wird am Eingangsbereich hingewiesen. An allen Eingangsbereichen stehen Handdesinfektionen zur Verfügung. In den Sanitärbereichen stehen Handwaschmöglichkeiten mit warmem Wasser, Flüssigseife und Einmalhandtüchern zur Verfügung. Vor dem Sanitärbereich wird Desinfektionsmittel bereitgestellt. An jedem Ausstellungsstand stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung. Waren und Muster sind nicht anzufassen. Werden sie angefasst sind sie umgehend zu desinfizieren. Dies gilt auch für Sport- und Spielgeräte. Besuchern wird empfohlen auf dem gesamten Ausstellungsgelände eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Wer keine Mund-Nase-Bedeckung mit sich führt, kann einen solchen an den Kassen und an den Messehallen erhalten.

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