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14. Landtag von B-W: Haus des Landtags 26.07.2007

Jagdgesetzänderung im Hau-Ruck-Verfahren: LJV ist nicht mit allen Neuregelungen einverstanden

Am 24.6.2020 hat der baden-württembergische Landtag über das Gesetz zur Änderung des JWMG in zweiter Lesung beraten und Gesetzentwurf vom 28.4.2020 mit einigen kleinen Änderungen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen verabschiedet. Änderungsanträge aller drei Oppositionsfraktionen, die Forderungen des LJV aufgegriffen hatten, wurden mehrheitlich in der Abstimmung abgelehnt.

Aus Sicht des LJV besonders ärgerlich war, dass der Gesetzentwurf am 26.5.2020 ohne Vorankündigung und ohne große Diskussionen in einer Sondersitzung des Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit zwei kleinen Änderungsanträgen „durchgewunken“ wurde.

Der LJV hatte sowohl zum Anhörungsentwurf im Dezember 2019 als auch zum Gesetzentwurf eine ausführliche Stellungnahme gefertigt. Einige Kritikpunkte und Anregungen fanden Eingang in den Gesetzentwurf bzw. das jetzt verabschiedete Gesetz.

Aus LJV-Sicht grundsätzlich positiv sind:

  • die Verankerung des Wildtierportals,
  • die Einführung von Stadtjägerinnen und Stadtjägern (auch wenn wir uns hier eine andere
    Regelung im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit den JAB gewünscht hätten),
  • gesetzliche Leitplanken für Wildschadenssysteme,
  • gesetzliche Verankerung von Obliegenheiten für Landwirte zur Erleichterung der Bejagung
    und der Verhütung von Wildschäden,
  • Regelungen zur Stärkung der Wildschadensschätzer und zur Kostentragung bei
    Wildschadensverfahren.

Aufgrund massiver Bedenken des LJV wurden jagdliche Eingriffsmöglichkeiten an Jagdausübungsberechtigten vorbei durch Dritte auf den Seuchenfall (Stichwort ASP) beschränkt. Auch unsere Einwände zu einer aus unserer Sicht nicht hinnehmbaren Regelung über Eigenjagdbezirken wurden im Gesetz „entschärft“.

Leider wurden aber einige aus unserer Sicht notwendigen und sinnvollen Änderungen nicht umgesetzt.

Hierbei ist das für uns nach wie vor größte Ärgernis die Verlegung der allgemeinen Jagdruhezeit auf Mitte Februar bis Mitte April, die voll zulasten der Raubwildbejagung geht. Auch wenn die Verschiebung angeblich nicht wegen der Verlängerung der Jagdzeit des Rehwildes erfolgt ist und sich auf Erkenntnisse des Wildtierbericht stützt, sieht der LJV große Gefahren für das Auerwild und Arten im Offenland. Das Land konterkariert damit sein eigenes Engagement bei der „Allianz für Niederwild“, die am 26. Juni Freitag als Projekt der UN-Dekade Biologische Vielfalt ausgezeichnet wird.

Quelle: Pressetext des Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V.

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