DIE HUBERT trotz(t) Corona!
Wir freuen uns, dass DIE HUBERT in diesem Jahr wie geplant stattfinden kann! Voraussetzung sind die aktuell geltenden Corona-Maßnahmen, die wir an dieser Stelle kurz zusammenfassen wollen. Erweiterte Corona-Regeln für Aussteller sowie die ausführlichen allgemeinen Regelungen für Besucher gibt es auch HIER zum Nachlesen.
3 G-Regelung
Jede Person muss nachweisen, dass sie entweder "geimpft", "genesen" oder "getestet" wurde. Ausführung eines Antigen-Schnelltests ist in einem Raum neben dem Kartenverkaufsbereich unter Aufsicht möglich. Für Schüler*innen einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule reicht die Vorlage eines Schülerausweises als Nachweis. Kinder bis einschließlich fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Registrierung
Jede Person, die das Messegelände betritt, wird registriert. Entweder direkt über den Online-Kartenkauf oder bei Kartenkäufen an der Tageskasse über die Luca-App/Corona-App bzw. ein manuell ausgefülltes Registrierungsformular.
AHA-Regeln
Personen, die im Vorfeld coronatypische Symptome zeigen, erhalten keinen Zutritt zur Messe. Der Mindestabstand von 1,5 m muss stets eingehalten werden. Alle Personen in den geschlossenen Räumen haben Masken zu tragen. Wer keine Mund-Nase-Bedeckung mit sich führt, kann einen solchen an den Kassen und an den Messehallen erhalten. Auf dem Freigelände besteht keine Maskenpflicht, sofern der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann. Regelmäßiges Händewaschen und Desinfizieren ist dringend zu beachten! Desinfektionsmittel werden überall bereitgestellt.